Die beglaubigte Übersetzung: Ihr Schlüssel zur globalen Rechtssicherheit

Katharina Reiter Katharina Reiter

Eine beglaubigte Übersetzung ist immer dann erforderlich, wenn Dokumente im Ausland rechtlich gültig sein sollen. Behörden und Gerichte akzeptieren Unterlagen häufig nur, wenn sie offiziell bestätigt wurden, sei es bei Unternehmensexpansionen oder bei privaten Angelegenheiten.

Dieser Fachartikel zeigt, was eine beglaubigte Übersetzung ausmacht, wie sie erstellt wird und in welchen Fällen Unternehmen und Privatpersonen eine beglaubigte Übersetzung benötigen.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung ist die offizielle Übertragung eines Dokuments durch einen vereidigten bzw. gerichtlich ermächtigten Übersetzer. Sie wird mit Stempel, Unterschrift und einem Bestätigungsvermerk versehen und damit als inhaltlich korrekt bestätigt. Viele Behörden, Gerichte und Institutionen erkennen fremdsprachige Unterlagen nur an, wenn Ihre Übersetzung auf diese Weise abgesichert ist.

Typische Anlässe bei Unternehmen sind internationale Verträge, Registereinträge oder behördliche Verfahren. Privatpersonen benötigen beglaubigte Übersetzungen häufig für Personenstandsurkunden, Visa-Anträge, Anerkennungsverfahren, Zeugnisse und Urkunden.

Wer darf beglaubigte Übersetzungen anfertigen?
In Deutschland dürfen nur allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder gerichtlich ermächtigte Übersetzer und Dolmetscher beglaubigte Übersetzungen erstellen. Sie leisten bei Gericht oder einer Behörde einen Eid, der sie zu einer korrekten und sorgfältigen Arbeitsweise verpflichtet. Dieser Eid und die entsprechende Ermächtigung gelten bundesweit, sodass ihre beglaubigten Übersetzungen in ganz Deutschland anerkannt werden.

Abgrenzung zur normalen Fachübersetzung
Eine Fachübersetzung reicht aus, wenn ein Dokument nicht für offizielle Zwecke bestimmt ist, etwa Marketingtexte, interne Unterlagen, Produktbeschreibungen oder Geschäftskorrespondenz. Für Dokumente mit amtlichem Charakter, die bei Gerichten oder Behörden eingereicht werden, ist dagegen eine beglaubigte Übersetzung erforderlich.

Wann wird eine beglaubigte Übersetzung benötigt?

Für Unternehmen:
Beglaubigte Übersetzungen sind im juristischen und administrativen Umfeld immer dann notwendig, wenn Dokumente bei Behörden im In- oder Ausland vorgelegt werden. Häufig betrifft das folgende Dokumenttypen:

• Handelsregisterauszüge
• Verträge und rechtliche Dokumente
• Gerichtsurteile und andere gerichtliche Schriftstücke
• Nachweise für internationale Ausschreibungen, Zertifikate oder Zulassungen

Fehlt die anerkannte Beglaubigung, kann eine Übersetzung abgelehnt werden. Das führt oft zu Verzögerungen oder sogar zur vollständigen Zurückweisung von Anträgen. 

Für Privatpersonen: 
Privatpersonen brauchen beglaubigte Übersetzungen vor allem bei Kontakten zu öffentlichen oder akademischen Institutionen im Ausland:

Häufig betrifft das folgende Dokumenttypen:
• Personenstandsurkunden wie Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile (z. B. Heirat im Ausland)
• Zeugnisse, Diplome, Bewerbungen und Führerscheine für Anerkennungen 
• Unterlagen für Visa, Einbürgerung und andere Behördenprozesse

Ablauf & Anforderungen

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Welche Unterlagen Kunden bereitstellen sollten:
Für ein Angebot genügt eine gut lesbare Kopie. Viele Zielländer verlangen jedoch, dass die beglaubigte Übersetzung auf Basis des Originaldokuments erfolgt. Vereidigte Übersetzer können das Original zur Prüfung verlangen.

Arbeitsweise vereidigter Übersetzer:
Der beeidigte Übersetzer erstellt eine wortgetreue Übertragung. Die beglaubigte Übersetzung besteht aus Kopie des Originals, Übersetzung und Bestätigungsvermerk.
Der Übersetzer muss:

  1. die Übersetzung stempeln und unterschreiben,

  2. die Druckanordnung des Originals nachempfinden,

  3. mehrseitige Dokumente sicher verbinden (z. B. Vernähen, Umknicken, Tackern), um Manipulation zu verhindern.

Rechtliche Wirkung: 
Eine beglaubigte Übersetzung hat in der Regel die gleiche rechtliche Wirkung wie das Original. Entscheidend ist immer das Exemplar mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk, nicht eine einfache Kopie. Üblicherweise wird die Übersetzung per Post zugestellt, viele Behörden akzeptieren heute jedoch auch eine eingescannte beglaubigte Version als PDF.

Häufige Missverständnisse

Beglaubigte Kopie ≠ beglaubigte Übersetzung
Häufig wird verwechselt, was bei einer Beglaubigung bestätigt wird:
• Eine beglaubigte Übersetzung wird von einem vereidigten Übersetzer erstellt. Sie bestätigt die korrekte Übertragung des Inhalts.
• Eine notariell beglaubigte Übersetzung bestätigt durch den Notar nur die Unterschrift des Übersetzers, nicht die inhaltliche Richtigkeit. 
• Eine beglaubigte Kopie bescheinigt nur, dass eine Kopie dem Original entspricht, ersetzt aber keine Übersetzung.

Manche Behörden und Konsulate verlangen eine Apostille. Diese bestätigt die Unterschrift und den Stempel des Übersetzers.

Maschinenübersetzung wird nicht akzeptiert
KI-gestützte Maschinenübersetzungen können Vorentwürfe liefern, werden aber von Behörden nicht anerkannt. Vereidigte Übersetzer müssen den Text prüfen, ihr Siegel setzen und alle rechtlichen Anforderungen einhalten. Die menschliche Expertise bleibt unverzichtbar.

Ausländische Übersetzungen nicht immer gültig
Die Anerkennung einer beglaubigten Übersetzung aus dem Ausland liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde. In Deutschland werden beglaubigte Übersetzungen in der Regel nur akzeptiert, wenn sie von einem in Deutschland vereidigten oder beeidigten Übersetzer erstellt wurden. Beglaubigungen aus dem Ausland werden meist nicht anerkannt. Nur in wenigen Ausnahmefällen akzeptieren einzelne Behörden auch im Ausland ausgestellte beglaubigte Übersetzungen.

Fazit
Beglaubigte Übersetzungen sind für amtliche Zwecke im internationalen Umfeld unverzichtbar. Sie sorgen dafür, dass Dokumente im In- und Ausland formell und inhaltlich korrekt anerkannt werden.

Empfehlung: Klären Sie frühzeitig die Anforderungen des Ziellandes und der verschiedenen Behörden, um Verzögerungen und Mehraufwand zu vermeiden.

Benötigen Sie eine rechtssichere beglaubigte Übersetzung oder Beratung zu den Anforderungen Ihres Projekts? Kontaktieren Sie uns noch heute!

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